Belege digitalisieren: So werden aus Papier und PDFs prüfbare Unterlagen

Belege zu digitalisieren heißt mehr als scannen: Die Datei muss lesbar, auffindbar und unverändert bleiben. Dann erkennt das Finanzamt sie an, und das Papier darf in den meisten Fällen weg.

Stand:

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    Erfassen

    Papierbelege scannen oder fotografieren. PDF-Rechnungen und E-Rechnungen als Datei sichern.

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    Prüfen

    Ist der ganze Beleg zu sehen und alles lesbar, auch das Kleingedruckte?

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    Benennen

    Datum, Lieferant und Rechnungsnummer in den Dateinamen. Ablage nach Jahr und Monat.

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    Auslesen

    Betrag, Datum, Umsatzsteuer und Lieferant für die Buchhaltung erfassen.

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    Aufbewahren

    Datei unverändert und gesichert ablegen, 8 Jahre lang.

Welcher Beleg wird wie digitalisiert?

Nicht jeder Beleg muss gescannt werden. Was schon digital ankommt, bleibt digital und wird in dem Format aufbewahrt, in dem es eingegangen ist.

BelegSo digitalisierenDas bewahren Sie auf
Papierbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbon)Scannen oder mit dem Smartphone fotografierenBilddatei unverändert. Papier darf weg, wenn das Verfahren dokumentiert ist.
PDF-Rechnung per E-MailDatei speichern, nicht ausdruckenDie PDF-Datei. Ein Ausdruck ersetzt sie nicht.
Rechnung im KundenportalAls PDF herunterladenDie heruntergeladene Datei. Ein Screenshot reicht nicht.
E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD)Nichts: Sie ist schon digitalDie XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF im Original.
Elektronischer KontoauszugDatei der Bank herunterladenDie Datei der Bank, nicht nur einen Ausdruck.

E-Rechnungen lassen sich mit dem E-Rechnung-Viewer lesbar anzeigen. Was seit 2025 für ihren Empfang gilt, steht im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.

Was das Finanzamt verlangt

Maßstab sind die GoBD, die Grundsätze der Finanzverwaltung für Bücher und Belege in elektronischer Form. Für digitalisierte Belege kommt es auf fünf Punkte an:

  • Vollständig und lesbar: Das Bild zeigt den ganzen Beleg, bei Bedarf auch die Rückseite.
  • Zeitnah: Belege werden gesichert, bevor sie verloren gehen. Bei unbaren Vorgängen gilt eine Erfassung innerhalb von zehn Tagen als unbedenklich, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben werden täglich festgehalten.
  • Unverändert: Die Datei wird so abgelegt, wie sie aufgenommen wurde, und danach nicht mehr bearbeitet.
  • Auffindbar: Jeder Beleg lässt sich in angemessener Zeit finden und einer Buchung zuordnen.
  • Beschrieben: Eine kurze Verfahrensdokumentation hält fest, wer wann wie digitalisiert und wo die Dateien liegen.

Ein gewöhnlicher Ordner auf der Festplatte oder in der Cloud erfüllt die Unveränderbarkeit für sich allein nicht. Welche Maßnahmen dazukommen können und was in die Verfahrensdokumentation gehört, beschreibt der Ratgeber Belege GoBD-konform aufbewahren.

Scanner, Smartphone oder Dienstleister?

WegGeeignet fürDarauf achten
Smartphoneeinzelne Belege, unterwegs, KassenbonsBeleg glatt hinlegen, gerade von oben, Tageslicht statt Blitz
Dokumentenscanner mit EinzugStapel mit vielen SeitenVorher Klammern lösen, danach Stichproben auf Lesbarkeit
Multifunktionsgerät im Bürogelegentliche ScansAls PDF speichern, ein Beleg pro Datei
Scan-Dienstleistergroße AltbeständeVorher klären, wie Vollständigkeit und Rücktransport geregelt sind

Eine Mindestauflösung schreiben die GoBD nicht vor. Mit 300 dpi oder einem scharfen Handyfoto ist auch Kleingedrucktes lesbar. Wie gute Belegfotos gelingen, zeigt die Seite Rechnungen scannen.

Darf das Papier danach weg?

In der Regel ja. Voraussetzung ist, dass die Datei vollständig und lesbar ist, unverändert aufbewahrt wird und Ihr Verfahren beschrieben ist. Im Original bleiben:

  • Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse
  • notarielle Urkunden
  • Unterlagen, die Sie für Zoll oder Gericht im Original brauchen könnten

Kassenbons auf Thermopapier verblassen. Hier schützt das Foto den Beleg: Was heute digitalisiert ist, bleibt lesbar, auch wenn das Papier in zwei Jahren weiß ist.

Daten auslesen statt abtippen

Mit der Datei allein ist der Beleg archiviert, aber noch nicht verbucht. Für die Buchhaltung braucht es die Angaben daraus: Lieferant, Rechnungsnummer, Datum, Netto, Umsatzsteuer und Brutto. Von Hand dauert das pro Beleg ein bis zwei Minuten und führt leicht zu Zahlendrehern.

RechnungScanner.de liest diese Angaben aus Fotos und PDFs aus, zeigt sie neben dem Beleg zur Kontrolle und erstellt daraus eine Datei im DATEV-Format für das Steuerbüro. Eine automatische Erkennung kann sich irren, vor allem bei schlechten Fotos. Die Kontrolle bleibt deshalb Ihr Teil der Arbeit.

Wie lange aufbewahren?

Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge 8 Jahre, Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Das genaue Fristende zeigt der Aufbewahrungsfristen-Rechner.

Typische Fehler beim Digitalisieren

  • PDF-Rechnungen ausdrucken und wieder einscannen. Aufzubewahren ist die Datei, die angekommen ist.
  • E-Rechnungen nur als Ausdruck ablegen. Der strukturierte Teil fehlt dann.
  • Mehrere Bons auf einem Foto. Sie lassen sich später nicht sauber trennen.
  • Dateien nachträglich zuschneiden oder neu speichern, ohne die ursprüngliche Datei zu behalten.
  • Alles liegt nur auf einem Gerät. Ein defektes Handy reicht dann für den Verlust.

Wie digitale Belege zum Steuerbüro kommen, beschreibt der Ratgeber Buchhaltung digitalisieren. Den Überblick über alle Bausteine gibt die Seite Digitale Buchhaltung.

Häufige Fragen

Erkennt das Finanzamt digitalisierte Belege an?

Ja. Die GoBD erlauben es, Papierbelege zu scannen oder zu fotografieren und danach nur noch die Datei aufzubewahren. Das Bild muss vollständig und lesbar sein und unverändert aufbewahrt werden. Wer das Papier vernichtet, braucht eine kurze Beschreibung seines Verfahrens.

Darf ich Belege mit dem Handy fotografieren?

Ja. Die GoBD stellen das Fotografieren mit dem Smartphone dem Scannen gleich. Das gilt auch für Belege, die auf einer Reise im Ausland entstehen.

Darf ich das Papier nach dem Digitalisieren wegwerfen?

In der Regel ja, wenn das Bild vollständig und lesbar ist, unverändert aufbewahrt wird und Ihr Verfahren dokumentiert ist. Im Original bleiben müssen unter anderem Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sowie Unterlagen, die Sie für Zoll oder Gericht im Original brauchen könnten.

Welche Auflösung brauchen digitalisierte Belege?

Die GoBD nennen keinen Wert. Der Beleg muss lesbar sein, auch das Kleingedruckte. Mit 300 dpi oder einem scharfen Handyfoto sind Sie auf der sicheren Seite. In Farbe müssen Sie nur erfassen, wenn die Farbe etwas aussagt, zum Beispiel bei einem roten Minusbetrag.

Wie lange muss ich digitalisierte Belege aufbewahren?

Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und Kontoauszüge 8 Jahre, Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse 10 Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Welche Software brauche ich, um Belege zu digitalisieren?

Zum Digitalisieren selbst genügt ein Scanner oder ein Smartphone und ein Ort für die Ablage. Eine Software zum Auslesen spart das Abtippen: RechnungScanner.de erkennt Betrag, Datum, Umsatzsteuer und Lieferant und erstellt daraus eine Datei für das Steuerbüro. Ein Archiv ist RechnungScanner.de nicht, die Originaldateien bewahren Sie selbst oder über Ihr Steuerbüro auf.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

Belege scannen statt abtippen

RechnungScanner.de liest Betrag, Datum, Umsatzsteuer und Lieferant aus Ihren Rechnungen und erstellt daraus eine DATEV-CSV. 10 Scans pro Monat sind kostenlos.

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