So wird die Zahllast berechnet
Mit der Umsatzsteuervoranmeldung rechnen Sie während des Jahres mit dem Finanzamt ab. Die Rechnung hat drei Schritte:
- Umsatzsteuer: Nettoumsätze des Zeitraums mal 19 % oder 7 %.
- Vorsteuer: die Umsatzsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen.
- Zahllast: Umsatzsteuer minus Vorsteuer.
Beispiel: Sie haben im Quartal 10.000 € netto zu 19 % umgesetzt. Das sind 1.900,00 € Umsatzsteuer. Auf Ihren Eingangsrechnungen stehen 620,00 € Vorsteuer. Die Zahllast beträgt 1.900,00 € − 620,00 € = 1.280,00 €.
Die Bemessungsgrundlagen werden im Formular in vollen Euro eingetragen. Der Rechner rundet die Nettoumsätze deshalb auf volle Euro ab und rechnet die Steuer daraus auf den Cent genau.
Die Kennzahlen im ELSTER-Formular
Das Formular arbeitet mit Kennzahlen (Kz). Für die meisten kleinen Unternehmen reichen diese:
| Kennzahl | Was dort steht |
|---|---|
| 81 | Umsätze zu 19 %, netto und in vollen Euro |
| 86 | Umsätze zu 7 %, netto und in vollen Euro |
| 46 und 47 | Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland, für die Sie die Steuer schulden (§ 13b UStG): Betrag und Steuer |
| 66 | Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer |
| 67 | Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG |
| 83 | Verbleibende Vorauszahlung oder Überschuss |
Was die einzelnen Kennzahlen bedeuten und wie die Abgabe über ELSTER abläuft, erklärt der Ratgeber Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen, Kennzahlen und Abgabe.
Aus Brutto wird Netto
In die Voranmeldung gehören Nettobeträge. Wenn Sie nur die Bruttosumme Ihrer Einnahmen kennen, teilen Sie durch 1,19 beziehungsweise 1,07:
- 11.900 € brutto zu 19 % ÷ 1,19 = 10.000 € netto
- 1.070 € brutto zu 7 % ÷ 1,07 = 1.000 € netto
Der Rechner übernimmt das, wenn Sie oben „Bruttobeträge“ wählen.
Abgabe und Zahlung: die Termine
Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums beim Finanzamt sein (§ 18 UStG). Am selben Tag ist die Zahlung fällig.
| Zeitraum | Abgabe und Zahlung bis | mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 10. April | 10. Mai |
| 2. Quartal | 10. Juli | 10. August |
| 3. Quartal | 10. Oktober | 10. November |
| 4. Quartal | 10. Januar | 10. Februar |
Bei monatlicher Abgabe ist es der 10. des Folgemonats. Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Dauerfristverlängerung beantragen Sie einmal über ELSTER (§ 46 UStDV). Bei vierteljährlicher Abgabe kostet sie nichts. Wer monatlich abgibt, leistet dafür eine Sondervorauszahlung.
Monatlich, vierteljährlich oder gar nicht
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Voranmeldung |
|---|---|
| mehr als 9.000 € | monatlich |
| bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | Das Finanzamt kann von der Abgabe befreien. Dann genügt die Jahreserklärung. |
Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine Voranmeldung ab. Wann sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt, zeigt der Ratgeber Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer.
Was der Rechner nicht abdeckt
- Steuerfreie Umsätze und Lieferungen ins Ausland haben eigene Kennzahlen.
- Einkäufe aus anderen EU-Staaten (innergemeinschaftliche Erwerbe) ebenfalls.
- Leistungen aus Drittländern nach § 13b UStG stehen in anderen Kennzahlen als die aus dem EU-Ausland.
- Berichtigungen früherer Zeiträume laufen über eine berichtigte Voranmeldung.
Für diese Fälle füllen Sie das Formular in ELSTER vollständig aus oder fragen Ihr Steuerbüro. Der Rechner ist eine Hilfe zum Nachrechnen und ersetzt die Abgabe nicht.
Woher die Vorsteuer kommt
Die Vorsteuer ist die Summe der Umsatzsteuerbeträge aus Ihren Eingangsrechnungen des Zeitraums. Abziehen dürfen Sie sie nur, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Wer seine Belege laufend erfasst, hat die Summe am Stichtag fertig: Beim Scannen von Rechnungen liest RechnungScanner.de Netto, Umsatzsteuer und Brutto aus jedem Beleg aus. Wie der Ablauf für eingehende Rechnungen aussieht, beschreibt die Seite Eingangsrechnungen scannen und buchen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Umsatzsteuervoranmeldung?
Sie rechnen die Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze des Zeitraums aus, also 19 % oder 7 % der Nettobeträge, und ziehen die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen ab. Das Ergebnis ist die Zahllast. Beispiel: 10.000 € Umsatz zu 19 % ergeben 1.900,00 € Umsatzsteuer. Mit 620,00 € Vorsteuer bleiben 1.280,00 € Zahllast.
Was ist die Zahllast?
Die Zahllast ist der Betrag, den Sie für den Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt zahlen: Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Im Formular steht sie in Kennzahl 83. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, steht dort ein Minusbetrag, und das Finanzamt erstattet.
Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, bei vierteljährlicher Abgabe also bis zum 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar. Mit Dauerfristverlängerung ist es jeweils ein Monat später. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Zahlung ist am selben Tag fällig.
Was trage ich in Kennzahl 81 ein?
Ihre Umsätze zum Steuersatz von 19 %, und zwar netto, also ohne Umsatzsteuer, und in vollen Euro. Die Steuer rechnet das Formular selbst aus. Umsätze zu 7 % gehören in Kennzahl 86.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, gibt keine Voranmeldungen ab. Eine Ausnahme: Beziehen Sie Leistungen von Unternehmen aus dem Ausland, zum Beispiel Werbeanzeigen oder Software-Abos, schulden Sie dafür oft selbst die Umsatzsteuer nach § 13b UStG und müssen diese anmelden.
Monatlich oder vierteljährlich: Was gilt für mich?
Maßgeblich ist die Umsatzsteuer des Vorjahres. Bei mehr als 9.000 € geben Sie monatlich ab, sonst vierteljährlich. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt Sie von den Voranmeldungen befreien, dann genügt die Jahreserklärung.
Kann ich die Umsatzsteuervoranmeldung schätzen?
Die Voranmeldung soll die tatsächlichen Werte des Zeitraums enthalten. Wenn die Zeit regelmäßig knapp wird, hilft die Dauerfristverlängerung: Sie verschiebt alle Termine um einen Monat. Wer gar keine Voranmeldung abgibt, wird vom Finanzamt geschätzt (§ 162 AO).
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.