
Die Digitalisierung des deutschen Rechnungswesens nimmt eine entscheidende Wendung. Mit dem Wachstumschancengesetz, das Ende 2023 verabschiedet wurde, steht fest: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Diese Änderung betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch Kleinunternehmer, Freelancer und Selbstständige. Was genau bedeutet das für Ihr Geschäft, und wie können Sie sich optimal darauf vorbereiten?
In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie über die E-Rechnungspflicht wissen müssen – von den technischen Anforderungen über die Übergangsfristen bis hin zu praktischen Tipps für die Umsetzung. Dabei gehen wir besonders auf die Situation von Kleinunternehmern nach § 19 UStG ein, die zwar keine Umsatzsteuer ausweisen, aber dennoch von der neuen Regelung betroffen sind.
Was genau ist eine E-Rechnung?
Wenn wir von E-Rechnungen sprechen, meinen wir nicht einfach eine PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird. Der Begriff "elektronische Rechnung" im Sinne des Gesetzes bezeichnet eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Daten maschinenlesbar sind und ohne manuelles Abtippen direkt in Buchhaltungssysteme übernommen werden können.
Eine klassische PDF-Rechnung hingegen ist im Grunde nur ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Zwar können Menschen sie am Bildschirm lesen, aber für Computer ist sie ohne zusätzliche Texterkennung (OCR) nicht verwertbar. Genau hier setzt die E-Rechnung an: Sie enthält alle relevanten Rechnungsdaten in einem standardisierten XML-Format, das von Software direkt verarbeitet werden kann.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn ab 2025 gilt: Eine einfache PDF-Rechnung erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr. Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Die wichtigsten E-Rechnungsformate im Überblick
In Deutschland haben sich zwei Hauptformate für E-Rechnungen etabliert, die beide den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und in der Praxis unterschiedliche Vorteile bieten.
Das Format XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen, der ursprünglich für den öffentlichen Sektor entwickelt wurde. Eine XRechnung besteht aus einer reinen XML-Datei, die alle Rechnungsinformationen in strukturierter Form enthält. Weitere Informationen zum Standard finden Sie auf der offiziellen XRechnung-Website. Für das menschliche Auge ist diese Datei zunächst nicht lesbar – sie muss erst durch eine entsprechende Software visualisiert werden. Der große Vorteil liegt in der vollständigen Maschinenlesbarkeit und der Konformität mit europäischen Standards.
Das zweite wichtige Format ist ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland), das mittlerweile in der Version 2.0 vorliegt und auch unter dem Namen Factur-X bekannt ist. Details zum Format finden Sie im ZUGFeRD-Standard. ZUGFeRD verfolgt einen hybriden Ansatz: Es kombiniert ein menschenlesbares PDF-Dokument mit einer eingebetteten XML-Datei. Das bedeutet, Sie erhalten eine Rechnung, die Sie ganz normal als PDF öffnen und lesen können, während gleichzeitig alle Daten strukturiert im Hintergrund vorhanden sind. Dieser Ansatz ist besonders für die Übergangszeit interessant, da er beide Welten verbindet.
Für Kleinunternehmer ist ZUGFeRD oft die praktischere Wahl, da die Rechnungen auch ohne spezielle Software lesbar bleiben. Viele moderne Buchhaltungstools unterstützen jedoch beide Formate, sodass Sie flexibel auf die Anforderungen Ihrer Geschäftspartner reagieren können.
Der Zeitplan: Was gilt ab wann?
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt schrittweise, um Unternehmen Zeit für die Umstellung zu geben. Dabei wird zwischen der Pflicht zum Empfang und der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen unterschieden.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Diese Empfangspflicht gilt für sämtliche B2B-Geschäfte im Inland, also für alle Transaktionen zwischen Unternehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Für alle anderen geschäftlichen Transaktionen müssen Sie ab 2025 technisch in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen.
Für den Versand von E-Rechnungen gelten großzügigere Übergangsfristen. In den Jahren 2025 und 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen versenden oder andere elektronische Formate wie PDF nutzen – allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab 2027 wird es differenzierter: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen dann E-Rechnungen versenden. Alle anderen haben noch ein weiteres Jahr Zeit. Ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht dann vollständig für alle Unternehmen – unabhängig von der Größe.
Diese gestaffelte Einführung gibt besonders kleinen Unternehmen die Möglichkeit, sich in Ruhe auf die neue Situation einzustellen. Dennoch ist es ratsam, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen, denn die Empfangspflicht steht bereits vor der Tür.
Was bedeutet das konkret für Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind Sie von der E-Rechnungspflicht in vollem Umfang betroffen – auch wenn Sie selbst keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Regelung unterscheidet nicht nach der Unternehmensform oder dem Umsatzsteuerstatus, sondern gilt für alle geschäftlichen Transaktionen im B2B-Bereich.
Konkret bedeutet das für den Empfang von Rechnungen: Ab Januar 2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen von Ihren Lieferanten und Geschäftspartnern zu empfangen und zu archivieren. Wenn Ihr Bürobedarfslieferant, Ihr Webhoster oder Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen eine E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format schickt, müssen Sie diese entgegennehmen und verarbeiten können. Das klingt zunächst nach einer großen Hürde, ist aber mit den richtigen Vorbereitungen gut zu bewältigen.
Im einfachsten Fall benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse, an die E-Rechnungen gesendet werden können. Komplexer wird es bei der Verarbeitung und Archivierung der strukturierten Daten. Hier kann spezielle Software helfen, die Rechnungsdaten automatisch ausliest und in Ihre Buchhaltung überträgt.
Beim Versand eigener Rechnungen haben Sie als Kleinunternehmer mehr Zeit. Da die Versandpflicht erst 2028 für alle Unternehmen greift, können Sie bis dahin weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen an Ihre Kunden senden. Da Sie als Kleinunternehmer ohnehin keine Umsatzsteuer ausweisen, ist der Umstellungsaufwand bei Ihren eigenen Rechnungen überschaubar. Viele moderne Rechnungsprogramme bieten bereits heute die Möglichkeit, Rechnungen im ZUGFeRD-Format zu erstellen – oft ohne Aufpreis.
Praktische Schritte zur Vorbereitung
Die gute Nachricht ist: Die Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht muss nicht kompliziert sein. Mit einigen gezielten Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Sie ab 2025 gut aufgestellt sind.
Der erste und wichtigste Schritt ist die technische Infrastruktur für den Empfang. Stellen Sie sicher, dass Sie eine dedizierte E-Mail-Adresse für geschäftliche Korrespondenz haben, die zuverlässig erreichbar ist. Viele Unternehmen werden E-Rechnungen per E-Mail versenden, entweder als Anhang oder mit einem Link zum Download. Prüfen Sie auch, ob Ihr E-Mail-Postfach XML-Dateien empfangen kann und diese nicht durch Spam-Filter blockiert werden.
Als nächstes sollten Sie sich Gedanken über die Software zur Verarbeitung machen. Für den Anfang reicht es, wenn Sie E-Rechnungen öffnen und anzeigen können. Für XRechnungen gibt es kostenlose Online-Viewer, die die XML-Datei in eine lesbare Form umwandeln. Längerfristig empfiehlt sich jedoch eine Software-Lösung, die Rechnungen automatisch erfasst und die relevanten Daten extrahiert. Tools wie RechnungScanner.de können dabei helfen, eingehende Rechnungen – egal ob E-Rechnung, PDF oder sogar Papierbeleg – zu digitalisieren und für die Buchhaltung aufzubereiten.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die GoBD-konforme Archivierung. E-Rechnungen müssen wie alle Geschäftsunterlagen zehn Jahre lang aufbewahrt werden – und zwar im Originalformat. Es reicht nicht aus, eine E-Rechnung auszudrucken und den Ausdruck abzuheften. Die digitale Datei muss erhalten bleiben und jederzeit wieder lesbar sein. Planen Sie daher eine strukturierte digitale Ablage mit regelmäßigen Backups ein.
Vergessen Sie nicht, auch Ihren Steuerberater einzubeziehen. Besprechen Sie mit ihm, wie Sie E-Rechnungen künftig übergeben werden. Viele Steuerberater arbeiten mit DATEV und können digitale Belege direkt über DATEV Unternehmen Online oder per DATEV-CSV-Export entgegennehmen. Je früher Sie diese Prozesse abstimmen, desto reibungsloser wird der Übergang.
Die Vorteile der E-Rechnung nutzen
Die Umstellung auf E-Rechnungen mag zunächst wie eine lästige Pflicht erscheinen, bringt aber tatsächlich handfeste Vorteile mit sich, die Ihren Arbeitsalltag langfristig erleichtern können.
Der offensichtlichste Vorteil ist die Zeitersparnis bei der Verarbeitung. Wenn Rechnungsdaten automatisch ausgelesen werden können, entfällt das mühsame Abtippen von Beträgen, Rechnungsnummern und Lieferanteninformationen. Was früher mehrere Minuten pro Rechnung dauerte, erledigt die Software in Sekundenbruchteilen. Bei einem Freelancer mit 20 Eingangsrechnungen pro Monat summiert sich das schnell auf mehrere Stunden gesparte Arbeitszeit.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Fehlerreduktion. Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig – Zahlendreher, Tippfehler oder falsche Zuordnungen können zu Problemen bei der Buchhaltung führen und im schlimmsten Fall Mehrarbeit für Sie und Ihren Steuerberater verursachen. Automatisch ausgelesene Daten sind dagegen exakt so, wie sie auf der Rechnung stehen.
Auch die Kostenseite spricht für die E-Rechnung. Keine Portokosten mehr für den Versand, kein Papier, keine Ordner zur Archivierung. Zwar fallen möglicherweise Kosten für Software an, diese amortisieren sich jedoch schnell durch die eingesparten Ressourcen und die gewonnene Zeit.
Nicht zuletzt profitiert auch die Übersichtlichkeit Ihrer Buchhaltung. Digitale Rechnungen können durchsucht, gefiltert und sortiert werden. Sie finden einen bestimmten Beleg nicht mehr durch Blättern in Ordnern, sondern durch eine schnelle Suche in Ihrer Software. Das spart Zeit und Nerven – besonders bei Rückfragen vom Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Muss ich als Kleinunternehmer auch E-Rechnungen versenden?
Nicht sofort. Die Versandpflicht greift für die meisten Kleinunternehmer erst ab 2028. Bis dahin können Sie weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen an Ihre Kunden senden. Dennoch kann es sinnvoll sein, frühzeitig auf E-Rechnungen umzustellen, da immer mehr Geschäftspartner diese bevorzugen werden.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?
Nein, die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich B2B-Geschäfte, also Transaktionen zwischen Unternehmen. Wenn Sie als Kleinunternehmer an Privatpersonen (B2C) verkaufen, sind diese Rechnungen von der Pflicht ausgenommen. Sie können hier weiterhin klassische Rechnungsformate verwenden.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?
Ab 2025 müssen Sie technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Praktisch bedeutet das: Wenn ein Lieferant Ihnen eine E-Rechnung schickt und Sie diese nicht verarbeiten können, geraten Sie möglicherweise in Verzug mit Ihren Zahlungen oder haben Probleme beim Vorsteuerabzug (sofern relevant). Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten.
Kann ich E-Rechnungen in DATEV importieren?
Ja, DATEV unterstützt sowohl das XRechnung- als auch das ZUGFeRD-Format. Die Rechnungen können direkt in DATEV Unternehmen Online hochgeladen oder über den DATEV Belegtransfer importiert werden. Mit Tools wie RechnungScanner.de können Sie auch andere Belegformate DATEV-kompatibel aufbereiten und als CSV-Datei exportieren.
Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?
E-Rechnungen müssen unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar aufbewahrt werden – für mindestens zehn Jahre. Das bedeutet: Die Originaldatei (XML oder PDF mit eingebettetem XML) muss erhalten bleiben. Ein Ausdruck oder ein Screenshot reicht nicht. Nutzen Sie eine Software mit revisionssicherer Archivierung oder einen Cloud-Dienst, der GoBD-Konformität garantiert.
Fazit: Jetzt handeln, später profitieren
Die E-Rechnungspflicht 2025 ist keine unüberwindbare Hürde, sondern eine Chance, Ihre Buchhaltungsprozesse zu modernisieren und langfristig Zeit und Geld zu sparen. Als Kleinunternehmer sollten Sie die verbleibende Zeit nutzen, um sich gut vorzubereiten.
Beginnen Sie damit, Ihre E-Mail-Infrastruktur zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie E-Rechnungen empfangen können. Informieren Sie sich über Software-Lösungen, die Ihnen bei der Verarbeitung und Archivierung helfen. Und sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die optimale Form der Belegübergabe.
Mit der richtigen Vorbereitung wird die Umstellung zum Kinderspiel – und Sie profitieren von effizienteren Prozessen, weniger Fehlern und einer besseren Übersicht über Ihre Finanzen. Die E-Rechnung ist gekommen, um zu bleiben. Nutzen Sie die Gelegenheit, von Anfang an dabei zu sein.
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