
Was ein Steuerberater kostet, ist kein Geheimnis. Die Gebühren stehen in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie gibt für jede Leistung einen Rahmen vor, und innerhalb dieses Rahmens entscheidet vor allem der Aufwand. Genau dort können Sie ansetzen: Wer vollständige und gut vorbereitete Unterlagen liefert, landet im unteren Teil des Rahmens.
Alle Beträge in diesem Artikel stammen aus den Gebührentabellen, die seit dem 1. Juli 2025 gelten. Sie verstehen sich netto, also zuzüglich Auslagen und 19 % Umsatzsteuer.
So rechnet ein Steuerberater ab
Die StBVV kennt drei Arten der Vergütung:
- Wertgebühr: Aus dem Gegenstandswert, zum Beispiel dem Jahresumsatz, ergibt sich laut Tabelle eine „volle Gebühr“. Abgerechnet wird ein Bruchteil davon, der sogenannte Zehntelsatz. Für jede Leistung nennt die Verordnung einen Rahmen, etwa 2/10 bis 12/10.
- Zeitgebühr: 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also 66 € bis 164 € pro Stunde. Sie gilt dort, wo die Verordnung sie vorsieht, zum Beispiel für das Sortieren von Belegen und für Rückfragen rund um die Buchführung.
- Vereinbarte Vergütung: Kanzlei und Mandant können in Textform eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbaren, auch als Pauschale. Auf diese Möglichkeit muss die Kanzlei hinweisen (§ 4 StBVV).
Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt der Steuerberater nach Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, nach der Bedeutung der Sache und nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen (§ 11 StBVV).
Was kostet die laufende Buchführung?
Für die Buchführung fällt eine Monatsgebühr an (§ 33 StBVV). Gegenstandswert ist der Jahresumsatz oder die Summe der Ausgaben, je nachdem, was höher ist. Es gibt zwei Rahmen:
- Buchführung einschließlich Kontieren der Belege: 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr
- Buchführung nach Belegen, die Sie selbst kontiert haben: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr
| Jahresumsatz bis | Volle Gebühr | Mit Kontieren, pro Monat | Vorkontiert, pro Monat |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 101 € | 20,20 € bis 121,20 € | 10,10 € bis 60,60 € |
| 50.000 € | 138 € | 27,60 € bis 165,60 € | 13,80 € bis 82,80 € |
| 100.000 € | 188 € | 37,60 € bis 225,60 € | 18,80 € bis 112,80 € |
| 150.000 € | 230 € | 46,00 € bis 276,00 € | 23,00 € bis 138,00 € |
Der zweite Rahmen ist halb so hoch wie der erste. Das zeigt, wie viel Vorarbeit wert ist. Mit der Buchführungsgebühr ist außerdem die Umsatzsteuervoranmeldung abgegolten.
Was kostet die Einnahmenüberschussrechnung?
Für die EÜR beträgt die Gebühr 5/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B (§ 25 StBVV). Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, mindestens aber 17.500 €.
| Betriebseinnahmen bis | Volle Gebühr | Rahmen 5/10 bis 30/10 |
|---|---|---|
| 17.500 € (Mindestwert) | 166 € | 83,00 € bis 498,00 € |
| 25.000 € | 201 € | 100,50 € bis 603,00 € |
| 50.000 € | 263 € | 131,50 € bis 789,00 € |
| 100.000 € | 369 € | 184,50 € bis 1.107,00 € |
Was kosten die Steuererklärungen?
Die Gebühren für Steuererklärungen richten sich nach Tabelle A (§ 24 StBVV).
| Leistung | Rahmen | Gegenstandswert | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte | 1/10 bis 6/10 | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € | Einkünfte bis 25.000 €: 85,40 € bis 512,40 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 1/10 bis 8/10 | 10 % der Umsätze, mindestens 8.000 € | Umsatz bis 80.000 €: 51,40 € bis 411,20 € |
| Umsatzsteuervoranmeldung, wenn die Kanzlei nicht die Buchführung macht | 1/10 bis 6/10 | 10 % der Umsätze des Zeitraums, mindestens 650 € | Quartalsumsatz bis 9.000 €: 8,10 € bis 48,60 € |
Rechenbeispiel für einen Kleinunternehmer
Eine Grafikerin nutzt die Kleinunternehmerregelung. Sie hat 22.000 € Betriebseinnahmen und 15.000 € Gewinn. Ihre Belege erfasst sie selbst, die Kanzlei erstellt die EÜR und die Einkommensteuererklärung.
| Leistung | Volle Gebühr | Unterer Rand | Mitte des Rahmens | Oberer Rand |
|---|---|---|---|---|
| EÜR, Gegenstandswert 22.000 € | 191 € | 95,50 € | 334,25 € | 573,00 € |
| Einkommensteuererklärung, Einkünfte 15.000 € | 705 € | 70,50 € | 246,75 € | 423,00 € |
| Summe netto | 166,00 € | 581,00 € | 996,00 € |
Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Je nach Fall rechnet die Kanzlei weitere Leistungen ab, zum Beispiel die Gewerbesteuererklärung. Umsatzsteuererklärungen fallen bei Kleinunternehmern im Regelfall nicht an.
Die Spanne zwischen dem unteren und dem oberen Rand beträgt in diesem Beispiel 830 €. Wo Ihre Rechnung landet, hängt wesentlich davon ab, wie viel Arbeit Ihre Unterlagen machen.
Sieben Wege, die Rechnung zu senken
1. Vollständig liefern
Fehlende Belege sind der größte Kostentreiber. Jede Rückfrage und jedes Nachreichen kostet Zeit, die nach Zeitgebühr abgerechnet werden kann. Gleichen Sie vor der Übergabe Ihre Kontoauszüge mit den Belegen ab: Zu jeder Abbuchung gehört ein Beleg.
2. Digital statt im Schuhkarton
Belege, die als lesbare PDF-Dateien mit sinnvollen Dateinamen ankommen, muss niemand sortieren, entknittern und scannen. Fotografieren Sie Papierbelege gleich nach dem Kauf. Wie das geht, steht unter Rechnungen scannen. Was insgesamt dazugehört, zeigt die Übersicht zur digitalen Buchhaltung.
3. Daten mitliefern
Wenn die Kanzlei Datum, Betrag, Steuersatz und Lieferant nicht abtippen muss, sinkt der Aufwand deutlich. Die meisten Kanzleien arbeiten mit DATEV und können eine Buchungsdatei im DATEV-Format direkt einlesen. Für vorkontierte Belege sieht die StBVV einen halb so hohen Rahmen vor.
4. Vergütung vereinbaren
Fragen Sie nach einer Pauschale für die Leistungen, die jedes Jahr gleich sind. Eine solche Vereinbarung muss in Textform geschlossen werden. Sie macht die Kosten planbar und belohnt gute Vorbereitung, wenn Sie sie daran knüpfen.
5. Fragen bündeln
Zehn einzelne Anrufe kosten mehr als ein vorbereitetes Gespräch. Sammeln Sie Ihre Fragen und schicken Sie sie vorab.
6. Pünktlich sein
Unterlagen, die kurz vor Fristablauf eintreffen, verursachen Fristverlängerungsanträge und Eilarbeit. Liefern Sie laufend, am besten monatlich oder pro Quartal.
7. Aufgaben klar aufteilen
Besprechen Sie, was Sie selbst erledigen und was die Kanzlei übernimmt. Belege erfassen und Zahlungen zuordnen können viele Selbstständige selbst. Den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und die Beratung überlassen sie der Kanzlei.
Die Rechnung des Steuerberaters prüfen
Eine Steuerberaterrechnung muss die einzelnen Gebühren, die angewandte Vorschrift der StBVV und bei Wertgebühren den Gegenstandswert nennen (§ 9 StBVV). So können Sie nachvollziehen, welcher Zehntelsatz angesetzt wurde. Liegt er deutlich über der Mitte des Rahmens, fragen Sie nach dem Grund. Oft lässt sich daraus ablesen, was Sie beim nächsten Mal besser vorbereiten können.
Häufige Fragen
Kann ich Steuerberatungskosten absetzen?
Ja, soweit sie den Betrieb betreffen. Die Kosten für Buchführung, EÜR und betriebliche Steuererklärungen sind Betriebsausgaben. Der Teil, der auf die private Einkommensteuererklärung entfällt, ist nicht abziehbar.
Darf ein Steuerberater weniger als die gesetzliche Gebühr nehmen?
Ja. Eine niedrigere Vergütung kann vereinbart werden, die Vereinbarung braucht aber die Textform.
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt einen Steuerberater?
Eine Pflicht gibt es nicht. EÜR und Steuererklärung können Sie selbst über ELSTER abgeben. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn Fragen auftauchen, die über die laufende Erfassung hinausgehen, zum Beispiel beim Wechsel zur Regelbesteuerung, bei größeren Anschaffungen oder bei Geschäften mit dem Ausland.
Was kostet eine Stunde Beratung?
Nach der StBVV zwischen 66 € und 164 € netto, abgerechnet je angefangene Viertelstunde. Abweichende Stundensätze können vereinbart werden.
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Stand: 1. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.